Das Rodach Schiebesystem besteht aus einem horizontalen Öffnungsmechanismus welcher eine vollständige, freie Öffnung des Deckels ermöglicht. Der Antrieb ist unsichtbar verbaut und erlaubt Ihnen die freie Sicht nach aussen. Dies bietet, zusammen mit dem Flachglas, eine hohe Ästhetik sowie optimale Energieeffizienz. Das Schiebesystem eignet sich ideal für den Einsatz als Dach- oder Terrassenausstieg und ist auch mit einer RWA Funktion lieferbar. RWA zertifiziert nach EN 12101-2.
Aufgrund der Kompatibilität zu unseren Terrassen- und Flachdachausstiegen bietet das Rodach Schiebesystem eine hohe Flexibilität. So lassen sich beispielsweise Dimensionen von 200 x 400 cm für Treppenhäuser realisieren. Das vertikale Öffnungssystem ist auch als RWA einsetzbar, kann teilweise oder vollständig für die tägliche Lüftung geöffnet werden und ist sowohl mit Flachglas als auch mit Dunkelklappe kombinierbar. Durch die RAL- und NCS Farbpalette steht eine Vielzahl an Farbtönen zur Auswahl. Die Zertifizierung nach EN 12101-2 bietet höchstmögliche Integrität.
Für die Einsetzung als RWA muss man die Brandschutzrichtlinie VKF 21-15 für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen beachten, «Anlageeigentümer oder –betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.».
Da RWA-Anlagen dem Schutz von Personen, sowie Anlagen und Gebäuden dienen, sollten sie regelmässig (mind. 1 Mal jährlich) kontrolliert und gewartet werden. Wir bieten Ihnen zudem die Möglichkeit der periodischen Kontrollen sowie den Abschluss der Wartungsverträge und sorgen somit für die Garantie, dass Ihre RWA-Anlage funktionsfähig bleibt.
Rodach offeriert nicht nur die Schiebe-Systeme, sondern auch die notwendigen RWA-Dienstleistungen für die Gebäudesicherheit im Brandfall:
1) Funktionskontrolle und Inbetriebnahme der RWA-Anlage im Beisein des Elektrikers inkl. Abnahmeprotokoll (gefordert gemäss Art. 6.2: «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Leistungsnachweis werden nach Vorliegen eines Installationsattests einer Abnahmeprüfung unterzogen.»).
2) Jährliche Wartung der RWA-Anlage (gefordert gemäss Art. 6.3: «Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind periodisch zu kontrollieren.»).